Ausreise von Minderjährigen

Wir empfehlen Ihnen neben einem gültigem Reisepass oder Personalausweis eine Erklärung der Eltern – auf Ungarisch und in der Sprache des Reiselandes, bzw. des Transitlandes verfasst oder übersetzt – mitzunehmen, dass sie die Auslandsreise Ihres minderjährigen Kindes genehmigen.

 

Wenn die Übersetzung oder Verfassung in der Sprache des Reiselandes bzw. des Transitlandes Probleme bereiten, dann genügt es die Erklärung in der deutschen oder englischen Sprache zu übersetzen oder zu verfassen. Eine offizielle Übersetzung ist nicht erforderlich.

 

Es gibt kein europaweit einheitliches Format für die Erklärung. Die Erklärung sollte aber die folgenden Daten enthalten:

 

  • die Angaben des/der Minderjährigen, der Begleitperson und der Eltern,
  • die Nummer des Reisedokuments des/der Minderjährigen,
  • den Zweck, den Ort des Auslandsaufenthalts,
  • die Angaben, die Kontaktdaten der zu besuchenden Person oder Institution.

 

Sie ist im Falle einer Gruppe von Minderjährigen ohne Begleitung nicht zu benötigen, wenn die Institution über eine einheitliche Erklärung der Eltern verfügt, dass sie die Auslandsreise Ihres minderjährigen Kindes genehmigen.